Die Norm ist Betriebsvoraussetzung
DIN 6868-159 regelt Abnahme und Konstanzprüfung der Teleradiologie-Einrichtung. Ohne gültige Nachweise ist der Betrieb angreifbar.
Befundung außerhalb der Kernzeiten, über Häusergrenzen hinweg - technisch anspruchsvoll und rechtlich klar geregelt. Die Nachweise verlangt die Aufsicht, nicht der Betrieb.
In der Teleradiologie ist die Norm kein Anhang, sondern die Betriebsgrundlage.
Woran es hakt
Die Norm ist Betriebsvoraussetzung
DIN 6868-159 regelt Abnahme und Konstanzprüfung der Teleradiologie-Einrichtung. Ohne gültige Nachweise ist der Betrieb angreifbar.
Übertragung darf nichts verlieren
Bildqualität, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit müssen über die Strecke erhalten bleiben - nachweislich, nicht gefühlt.
Verantwortung über Häusergrenzen
Wer haftet, wenn die Verbindung steht, aber die Daten nicht ankommen? Diese Frage gehört vor den Betrieb, nicht danach.
Was wir dagegen tun
Kostenfreies 30-Minuten-Beratungsgespräch - Antwort persönlich von einem Menschen. Unverbindlich und vertraulich.