Die Norm regelt die Qualitätssicherung der gesamten Übertragungskette - von der Bildquelle über die Übertragung bis zur Befundungsworkstation. Sie verlangt eine Abnahmeprüfung und regelmäßige Konstanzprüfungen.
Teleradiologisch befundet werden darf erst, wenn die Einrichtung nach DIN 6868-159 abgenommen ist. Wir liefern die konforme Technik - und übernehmen die Abnahme als eigene Leistung.